In einer Partnerschaft stehen viele gemeinsame Investitionen an. Ob die Renovierung der gemeinsamen Wohnung, eine teure Weltreise oder ein neues Auto – für viele Anschaffungen ist ein Kredit notwendig. Wir zeigen, warum sich für Paare in vielen Fällen ein Partnerkredit lohnt und welche Voraussetzungen dafür benötigt werden. Unter dem Strich lässt sich so bares Geld sparen!

In einer Partnerschaft wird nahezu alles miteinander geteilt – die gemeinsame Wohnung samt nagelneuer Einrichtung, ein Auto oder auch Ersparnisse. Wenn also die nächste Investition ansteht, fragen sich viele Paare zurecht: Wenn wir ohnehin schon alles gemeinsam aufteilen, wieso nicht auch einen Kredit? Diese Frage ist durchaus berechtigt. Denn ein sogenannter Partnerkredit bietet nicht nur den Vorteil, dass beide Teile gleichermaßen am Kredit beteiligt sind und sich die Kosten teilen können. In vielen Fällen springen auch günstigere Konditionen für den Kredit selbst heraus.

Was sind die Vorteile eines Partnerkredits?

Diese günstigeren Konditionen ergeben sich häufig daraus, dass für die Bank ein geringeres Kreditausfallrisiko besteht. Wenn beide Partner ein geregeltes Einkommen nachweisen können und ihnen eine positive Schufa-Auskunft erteilt wird, erhöht sich die gemeinsame Bonität dementsprechend. Für den Kredit zu zweit entstehen daraus gleich zwei Vorteile: Zum einen bietet Ihnen die Bank in der Regel einen günstigeren Kreditzins an. Eine Studie belegt, dass die Ersparnis eines Beispiel-Partnerkredits von 10.000 Euro bei 84 Monaten Laufzeit bei durchschnittlich 157€ gegenüber herkömmlichen Krediten liegt.

Der zweite Vorteil liegt darin, dass Sie gemeinsam einen höheren Finanzierungsrahmen vorweisen können und Ihnen somit auch ein höherer Kredit gewährt werden kann. Wenn Sie also Ihre Kräfte bündeln, fällt es am Ende oft leichter, die nötige Kreditsumme zu beschaffen. Außerdem beweisen Studien, dass Frauen in Deutschland durchschnittlich noch immer höhere Kreditzinsen bezahlen als Männer. Durch einen Partnerkredit kann dieses Ungleichgewicht zumindest teilweise aufgehoben werden – Frauen profitieren also besonders davon.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die wichtigste Nachricht zuerst: Für einen Partnerkredit müssen Sie nicht verheiratet sein! Einen gemeinsamen Kredit können Sie neben dem Ehepartner auch mit Ihrem Lebenspartner, dem Freund bzw. der Freundin oder einem Verwandten aufnehmen. Sie sollten sich im Vorfeld allerdings mit der jeweiligen Person über die genauen Vertragsdetails im Klaren sein und alle Verpflichtungen untereinander besprechen.

Im Zweifel sind beide Kreditnehmer nämlich dazu verpflichtet, für den gemeinsamen Kredit und somit auch für die jeweils andere Person zu haften. Deshalb sollte klar festgelegt sein, wie die Rückzahlung des Kredits gestaltet wird (zum Beispiel: 50:50).

Was passiert bei einer Trennung?

Im Falle einer Trennung läuft der Kredit zunächst „normal“ weiter. Im besten Fall haben Sie im Vorfeld auch dieses Szenario besprochen und vereinbart, was im Trennungsfall passieren wird. Für Eheleute gibt es zum Teil Regelungen im Ehegesetz, die dieses Szenario regeln. So kann innerhalb eines Jahres nach Scheidung ein Antrag auf Ausfallbürgschaft gestellt werden. Damit wäre nur noch ein Ehepartner Hauptschuldner gegenüber der Bank.