Umschuldung – jetzt Ihren aktuellen Kredit umschulden

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Umschuldung lösen Sie bestehende Kredite mit einem neuen Kredit ab und zahlen danach nur noch eine Rate.
  • Sie lohnt sich nur, wenn der neue Kredit samt Ablösekosten insgesamt günstiger ist als die Restkosten der alten Kredite.
  • Bei Ratenkrediten ist die Vorfälligkeitsentschädigung gesetzlich begrenzt, beim Dispo fällt keine an.
  • Eine längere Laufzeit senkt die Rate, kann die Zinskosten aber über die der alten Kredite treiben.
  • Immobilienkredite schulden Sie am günstigsten zum Ende der Zinsbindung um.

Bei einer Umschuldung lösen Sie einen oder mehrere bestehende Kredite mit einem neuen Kredit ab, meist um Zinsen zu sparen, die Rate anzupassen oder mehrere Verträge zu bündeln. Ob sich das lohnt, zeigt allein der Kostenvergleich: Der neue Kredit muss samt Ablösekosten insgesamt günstiger sein als das, was die alten Kredite bis zu ihrem Ende noch kosten würden. Hier beantragen Sie Ihren Umschuldungskredit direkt über uns.

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Was ist eine Umschuldung?

Umschulden bedeutet: Sie nehmen einen neuen Kredit auf, den Umschuldungskredit, und zahlen damit Ihre bisherigen Schulden vollständig zurück. Danach haben Sie nur noch einen Vertrag mit einer Rate. Rechtlich ist die Kreditumschuldung ein ganz normaler neuer Kredit: Der Kreditgeber prüft Ihre Kreditwürdigkeit wie bei jedem Verbraucherkredit (§ 505a BGB). Im weiteren Sinn spricht man auch von Schuldenumstrukturierung, etwa wenn Unternehmen ihre Finanzierung neu ordnen.

Typische Gründe, einen Kredit umzuschulden:

  • Zinssatz senken, wenn der alte Kredit deutlich teurer ist als aktuelle Angebote
  • Monatliche Belastung anpassen, nach unten für mehr Luft im Budget oder nach oben, um schneller schuldenfrei zu sein
  • Kreditstruktur vereinfachen, indem Sie mehrere Kredite bei verschiedenen Gläubigern bündeln
  • Festen Zinssatz sichern, wenn Sie bisher variabel finanziert sind, etwa über einen Rahmenkredit
  • Bessere Bonität nutzen, wenn Einkommen oder Schufa-Daten heute besser sind als beim ersten Kredit

Umschuldung bestehender Kredite: Was sich ablösen lässt

KreditartVorzeitig ablösbar?Ablösekosten
Ratenkreditjederzeit, ganz oder teilweise (§ 500 BGB)Vorfälligkeitsentschädigung, gesetzlich begrenzt
Dispokreditjederzeitkeine
Rahmen- oder Abrufkredit mit variablem Zinsjederzeitkeine
Kreditkarte mit Teilzahlungjederzeitin der Regel keine
Null-Prozent-Finanzierungjederzeitkeine, eine Ablösung bringt aber auch nichts
Baufinanzierungzum Ende der Zinsbindung, sonst nur in bestimmten Fällenwährend der Zinsbindung meist eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung

Wann lohnt sich eine Umschuldung?

Eine Umschuldung lohnt sich vor allem, wenn

  • Ihr alter Kredit einen deutlich höheren effektiven Jahreszins hat als aktuelle Angebote,
  • Sie den Dispo seit Monaten nutzen, statt ihn kurzfristig auszugleichen,
  • die Restschuld hoch und die Restlaufzeit lang genug ist, damit die Zinsersparnis ins Gewicht fällt,
  • Sie mehrere Kredite haben und dabei den Überblick verlieren.

Weniger sinnvoll ist sie, wenn der alte Kredit nur noch wenige Monate läuft, schon günstig ist oder gar keine Zinsen kostet. Ungünstig wird sie, wenn Sie die Rate nur über eine deutlich längere Laufzeit senken und dafür insgesamt mehr Zinsen zahlen.

Beispielrechnung: Lohnt sich die Umschuldung?

Beispiel: Ein Ratenkredit hat noch 12.000 € Restschuld und 36 Monate Restlaufzeit, der Zins liegt bei angenommenen 9 %. Ein neuer Kredit kostet angenommene 6 %. Beide Zinssätze sind frei gewählt und keine Angebote. Als Vorfälligkeitsentschädigung ist der gesetzliche Höchstbetrag von 1 % angesetzt, also 120 €.

Im BeispielAlter KreditNeuer Kredit, 36 MonateNeuer Kredit, 60 Monate
Monatsraterund 382 €rund 365 €rund 232 €
Zinsen bis zum Enderund 1.737 €rund 1.142 €rund 1.920 €
Ablösekostenkeine120 €120 €
Kosten insgesamtrund 1.737 €rund 1.262 €rund 2.040 €

Mit gleicher Laufzeit sparen Sie in diesem Beispiel rund 475 €. Strecken Sie die Laufzeit auf 60 Monate, sinkt die Rate deutlich, aber Sie zahlen rund 300 € mehr als ohne Umschuldung. Vergleichen Sie deshalb immer die Gesamtkosten, nicht nur die Rate.

So rechnen Sie selbst nach: Addieren Sie alle noch ausstehenden Raten der alten Kredite. Vergleichen Sie diese Summe mit allen Raten des neuen Kredits plus den Ablösekosten. Ist die erste Summe größer, sparen Sie mit der Umschuldung.

Alternativen, wenn sich die Umschuldung nicht rechnet

  • Sondertilgung aus Ersparnissen: Einen Ratenkredit dürfen Sie auch teilweise vorzeitig zurückzahlen. Das senkt die Zinsen, ohne dass Sie einen neuen Vertrag brauchen.
  • Mit dem bisherigen Kreditgeber sprechen: Fragen Sie, ob sich Rate oder Laufzeit anpassen lassen.
  • Dispo mit Rücklagen ausgleichen: Liegt Geld auf dem Tagesgeldkonto, ist es meist günstiger, den Dispo damit direkt zurückzuzahlen.
  • Ausgaben prüfen: Ein Haushaltsplan zeigt, wo sich jeden Monat Geld für eine schnellere Tilgung freimachen lässt.

Was kostet eine Umschuldung?

Die wichtigsten Kosten sind die Zinsen des neuen Kredits und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung für den alten. Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite hat der Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt, sie sollten also nicht anfallen.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Verbraucherkrediten

Zahlen Sie einen Ratenkredit mit festem Zins vorzeitig zurück, darf der Kreditgeber eine Entschädigung verlangen. Sie ist gesetzlich begrenzt (§ 502 BGB):

  • höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
  • höchstens 0,5 %, wenn bis zum vereinbarten Ende nur noch ein Jahr oder weniger bleibt,
  • nie mehr als die Zinsen, die bis zum regulären Ende angefallen wären.

Bei Krediten mit variablem Zins wie dem Dispo oder vielen Rahmenkrediten fällt keine Entschädigung an.

Weitere Kosten im Blick

  • Restschuldversicherung: Haben Sie zum alten Kredit eine abgeschlossen, fragen Sie nach einer anteiligen Erstattung des Beitrags. Für den neuen Kredit ist sie in der Regel freiwillig.
  • Laufzeit: Jeder zusätzliche Monat kostet Zinsen, auch wenn der Zinssatz niedriger ist.
  • Immobilienkredite: Hier kommen Notar- und Grundbuchkosten für die Grundschuld und eventuell ein Wertgutachten hinzu.

Umschuldung und Steuern

Für private Kredite spielt die Steuer in der Regel keine Rolle. Anders bei vermieteten Immobilien: Zinsen sind dort Werbungskosten, und auch Kosten einer Umschuldung können unter Umständen absetzbar sein, wenn die Immobilie weiter vermietet wird. Bei Firmenkrediten zählen Zinsen zu den Betriebsausgaben. Lassen Sie sich bei größeren Beträgen steuerlich beraten.

Umschuldung von Immobilienkrediten

Für Baufinanzierungen gelten die Grenzen der Vorfälligkeitsentschädigung nicht. Lösen Sie eine Baufinanzierung während der Zinsbindung ab, berechnet der Kreditgeber seinen Zinsschaden, und die Entschädigung kann mehrere Tausend Euro betragen. Entscheidend ist deshalb der Zeitpunkt:

  1. Ende der Zinsbindung: Sie wechseln ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu einem anderen Kreditgeber. Das ist der typische Fall der Anschlussfinanzierung.
  2. Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung: Bei längeren Zinsbindungen dürfen Sie mit sechs Monaten Frist kündigen, ebenfalls ohne Entschädigung (§ 489 BGB).
  3. Verkauf oder anderes berechtigtes Interesse: Dann ist eine vorzeitige Ablösung möglich, aber gegen Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 BGB).

Mit einem Forward-Darlehen können Sie den Zins für einen späteren Wechsel schon Jahre vorher festlegen.

Ablauf der Umschuldung im Überblick

  1. Kredite auflisten: Restschuld, effektiver Jahreszins, Rate und Restlaufzeit jedes Kredits.
  2. Ablösebeträge erfragen: beim alten Kreditgeber, inklusive Zinsen bis zum Stichtag und Entschädigung.
  3. Gesamtkosten vergleichen: wie in der Beispielrechnung oben.
  4. Angebote einholen: Über unser Anfrageformular können Sie unverbindlich Angebote anfragen. Geben Sie als Verwendungszweck Umschuldung an.
  5. Vertrag abschließen: Bei Verbraucherkrediten haben Sie in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht.
  6. Alte Kredite ablösen lassen: Viele Kreditgeber überweisen direkt an die bisherigen Gläubiger. Lassen Sie sich die Erledigung bestätigen.

Jeden dieser Schritte mit Unterlagen, Fristen und typischen Stolperfallen erklärt die Seite Kredit umschulden: Wie funktioniert das?.

Umschuldung trotz Schufa: Bonität und Risiken

Für den neuen Kreditgeber sind Sie ein neuer Kunde, deshalb zählt Ihre Bonität bei einer Umschuldung genauso wie bei jedem anderen Kredit. Hat sich Ihre Lage seit dem ersten Kredit verbessert, bekommen Sie oft bessere Konditionen. Bei negativen Einträgen wird es schwierig. Prüfen Sie Ihre Schufa-Einträge vorher und lassen Sie falsche Angaben berichtigen.

Das verbessert Ihre Chancen:

  • offene Forderungen begleichen oder per Ratenzahlung regeln,
  • Raten und Rechnungen pünktlich zahlen,
  • einen zweiten Kreditnehmer mit gutem Einkommen einbeziehen,
  • nur so viel umschulden, wie Sie tatsächlich ablösen müssen.

Vorsicht bei Angeboten, die eine Umschuldung „ohne Schufa“ gegen eine Gebühr vorab versprechen: Seriöse Vermittler verlangen kein Geld, bevor ein Kredit ausgezahlt ist. Können Sie Ihre Raten schon jetzt nicht mehr zahlen, hilft ein neuer Kredit selten. Eine kostenlose Schuldnerberatung, etwa bei einem Wohlfahrtsverband oder der Kommune, ist dann der bessere erste Schritt.

Häufige Fragen zur Umschuldung

Für wen eignet sich eine Umschuldung?

Für alle, die teure Kredite oder einen dauerhaft genutzten Dispo haben und die neue Rate sicher zahlen können. Besonders profitieren Kreditnehmer, deren Einkommen oder Bonität sich seit dem ersten Kredit verbessert hat. Wer schon mit den jetzigen Raten nicht zurechtkommt, sollte zuerst eine Schuldnerberatung aufsuchen.

Kann ich einen Kredit jederzeit umschulden?

Verbraucherkredite wie Ratenkredite dürfen Sie jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Bei Festzinskrediten kann dann eine begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Baufinanzierungen lassen sich während der Zinsbindung dagegen nur in bestimmten Fällen und meist gegen eine höhere Entschädigung ablösen.

Was ist der Unterschied zwischen Umschuldung und Anschlussfinanzierung?

Umschuldung ist der Oberbegriff für das Ablösen eines Kredits durch einen neuen. Die Anschlussfinanzierung betrifft Immobilienkredite, deren Zinsbindung endet: Die Restschuld wird bei der bisherigen Bank verlängert oder bei einem anderen Kreditgeber neu finanziert. Der Wechsel zu einem anderen Kreditgeber ist also eine Umschuldung im Rahmen der Anschlussfinanzierung.

Welche Risiken hat eine Umschuldung?

Das größte Risiko ist eine zu lange Laufzeit, die die Rate senkt, aber die Gesamtkosten erhöht. Dazu kommen Ablösekosten, die die Ersparnis aufzehren, und die Gefahr, den abgelösten Dispo wieder auszuschöpfen. Rechnen Sie deshalb vorher nach und senken Sie nach der Umschuldung gegebenenfalls Ihren Dispo-Rahmen.

Kann ich auch meinen Dispo umschulden?

Ja, und das lohnt sich häufig, weil Dispozinsen meist deutlich höher sind als die Zinsen für Ratenkredite. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt beim Dispo nicht an. Wichtig ist, dass Sie den Rahmen danach nicht erneut nutzen.

Wie wirkt sich eine Umschuldung auf die Schufa aus?

Der neue Kredit wird bei der Schufa gemeldet, die abgelösten Kredite werden als erledigt geführt. Für Angebote sollten Kreditgeber nur eine Anfrage zu Kreditkonditionen stellen; sie wirkt sich nicht auf Ihren Score aus. Langfristig zählt vor allem, dass Sie die neue Rate pünktlich zahlen.

Lohnt sich eine Umschuldung auch bei kleinen Beträgen?

Bei kleinen Restschulden ist die Zinsersparnis oft gering. Bündeln Sie aber mehrere kleine Kredite oder einen teuren Dispo, kann sich das trotzdem rechnen und schafft Übersicht. Rechnen Sie im Zweifel mit konkreten Angeboten nach.

Quellen

  1. Kreditverträge: Diese Rechte haben Sie als Kreditnehmer, Verbraucherzentrale
  2. Baufinanzierung vorzeitig ablösen: Ohne Extrakosten aus dem Baukredit, Verbraucherzentrale
  3. § 500 BGB – Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung, Bundesamt für Justiz
  4. § 502 BGB – Vorfälligkeitsentschädigung, Bundesamt für Justiz
  5. § 489 BGB – Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, Bundesamt für Justiz

Abgerufen am 25. Oktober 2026.