Wer mit dem Gedanken spielt, sich ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung zu kaufen, steht vor einer wegweisenden Entscheidung. Was viele Käufer dabei regelmäßig vergessen, sind die Nebenkosten, die mit jeder Investition in Immobilien einhergehen. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Kosten und erklären, an welchen Punkten Sie besonders vorsichtig sein sollten.

Alle, die bereits in Besitz einer eigenen Wohnung oder eines Hauses sind, wissen wie schwierig und mitunter auch mühsam der Weg zur eigenen Immobilie sein kann. Denn ist das Traum-Zuhause erst einmal gefunden und der Finanzierungsplan unter Dach und Fach gebracht, sind Käufer häufig von den Nebenkosten überrascht, die ein Kauf mit sich bringt.

Damit Sie bei der vielleicht größten Kaufentscheidung Ihres Lebens keine böse Überraschung erleben, haben wir für Sie die wichtigsten Kaufnebenkosten gesammelt.

Warum fallen Nebenkosten an?

Neben der reinen Kaufsumme für das Objekt fallen bei jedem Immobilienkauf automatisch Nebenkosten an. Diese können sich in Deutschland mitunter je nach Bundesland unterscheiden. Als Faustregel gilt, dass die Kaufnebenkosten etwa 10-15% der eigentlichen Kaufsumme ausmachen. Die wichtigsten Kostenpunkte sind:

Immobilienmakler: Wer seine Traum-Immobilie über einen Makler findet, muss dafür eine Provision bezahlen. Je nach Bundesland gibt es dafür festgelegte Prozentsätze. Während man in Süddeutschland nur etwas mehr als 3,5% des Kaufpreises für die Maklergebühr aufbringen muss, sind es in Berlin und Brandenburg bis zu 7,1%. In der Regel wird diese Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. In den Bundesländern Berlin, Hamburg und Bremen sowie in Hessen und Brandenburg gilt diese Regelung nicht. Dort muss der Käufer alleine für die Kosten aufkommen.

Grunderwerbssteuer: Die Grunderwerbssteuer wird bei jedem Immobilienkauf vom zuständigen Finanzamt erhoben und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5% (Bayern, Sachsen) und 6,5% (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen) des Kaufpreises.

Notar & Grundbuchamt: Notar und Grundbucheintrag machen durchschnittlich 1,5% der ursprünglichen Kaufsumme aus. Während der Notar für die rechtmäßige Erstellung und Durchführung der Kaufverträge zuständig ist, trägt das Grundbuchamt Sie als neuen Besitzer in das Grundbuch ein.

Umzug & Einrichtung: Wer in ein neues Zuhause zieht, sollte die Kosten für den Umzug nicht unterschätzen. In unserer Checkliste für einen reibungslosen Umzug finden Sie dazu viele Tipps und Hinweise. Auch die Einrichtung für das neue Zuhause kann kostspielig sein. Das gilt besonders dann, wenn Sie in eine größere Wohnung oder ein Haus ziehen. Diese Kosten sollten in keinem Investitionsplan fehlen.

Modernisierungsrücklagen: Jeder Immobilienkäufer möchte natürlich, dass sein Objekt nicht an Wert verliert. Die Grundvoraussetzung dafür ist die Qualität der Wohnung oder des Hauses. Damit Sie für notwendige Modernisierungsarbeiten die ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen haben, sollten Sie schon im Voraus Rücklagen bilden. Auch hierfür bietet Ihnen die Sberbank Direct einen Ratgeber.

Hohe Zusatzkosten – was nun?

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