Was tun bei negativen Schufa-Einträgen?

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Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Prüfen Sie zuerst mit der kostenlosen Datenkopie, welche negativen Einträge gespeichert sind und ob sie stimmen.
  • Falsche oder unzulässige Einträge können Sie mit Nachweisen berichtigen oder löschen lassen.
  • Berechtigte Forderungen sollten Sie begleichen oder per Ratenzahlung regeln, damit sie als erledigt gelten.
  • Erledigte Einträge werden nach festen Fristen gelöscht, vorzeitig entfernen lassen kann sie niemand gegen Geld.
  • Bei mehreren Schulden hilft eine kostenlose Schuldnerberatung weiter.

Was tun bei negativen Schufa-Einträgen? Der erste Schritt ist immer, Ihre kostenlose Datenkopie anzufordern und jeden negativen Eintrag zu prüfen: Ist er richtig, ist er zulässig gemeldet worden, und ist die Forderung noch offen? Falsche Einträge lassen Sie berichtigen oder löschen, berechtigte Forderungen begleichen Sie oder regeln sie per Ratenzahlung. Danach heißt es Geduld haben, denn erledigte Einträge werden erst nach Ablauf fester Fristen gelöscht. Hier beantragen Sie einen Kredit trotz Schufa-Eintrag direkt über uns.

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Was tun bei negativen Schufa-Einträgen? Die ersten Schritte

Ein negativer Schufa-Eintrag ist ärgerlich, aber kein Dauerzustand. Wer systematisch vorgeht, kann seine Bonität Schritt für Schritt wiederherstellen.

Klärung Ihrer Schufa-Auskunft

Fordern Sie bei der Schufa die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Sie ist kostenlos und zeigt alle gespeicherten Daten. Wie die Schufa-Auskunft aufgebaut ist, erklären wir auf einer eigenen Seite. Achten Sie bei jedem negativen Eintrag auf:

  • Wer hat gemeldet? Bank, Händler, Mobilfunkanbieter oder Inkassounternehmen.
  • Um welchen Betrag geht es? Stimmt er mit Ihren Unterlagen überein?
  • Welcher Status? Offen oder erledigt.
  • Seit wann? Das Datum ist wichtig für die Löschfrist.
  • Gehört der Eintrag überhaupt zu Ihnen? Verwechslungen kommen vor, etwa bei gleichem Namen.

Wurde der Eintrag zulässig gemeldet?

Eine offene Forderung darf in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen gemeldet werden. Die Forderung muss fällig sein, Sie müssen nach Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein, zwischen erster Mahnung und Meldung müssen mindestens vier Wochen liegen, und Sie müssen vorher auf die mögliche Meldung hingewiesen worden sein. Haben Sie die Forderung bestritten, darf sie grundsätzlich nicht gemeldet werden. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, können Sie die Löschung verlangen.

Falsche Einträge berichtigen oder löschen lassen

Sie haben nach der DSGVO ein Recht auf Berichtigung falscher und auf Löschung unzulässig gespeicherter Daten. So gehen Sie vor:

  1. Nachweise sammeln: Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Schriftverkehr, Kündigungsbestätigungen oder eine Meldebescheinigung.
  2. Meldendes Unternehmen anschreiben: Bitten Sie schriftlich um Korrektur und um Meldung an die Schufa. Setzen Sie eine Frist.
  3. Schufa anschreiben: Beanstanden Sie den Eintrag mit Kopien Ihrer Nachweise. Die Schufa muss beim Unternehmen nachfragen und den Eintrag prüfen.
  4. Ergebnis kontrollieren: Fordern Sie nach einigen Wochen eine neue Datenkopie an.
  5. Notfalls Aufsicht einschalten: Reagiert niemand, wenden Sie sich an die Datenschutzaufsicht in Hessen, die für die Schufa zuständig ist, oder an eine Verbraucherzentrale.

Sind Einträge nach Ablauf der Frist noch vorhanden, können Sie die Löschung ebenfalls verlangen. Wann die Schufa Einträge regulär löschen muss, zeigen wir auf einer gesonderten Seite.

Was tun bei negativen Schufa-Einträgen, die berechtigt sind?

Umgang mit bestehenden Forderungen

Ist die Forderung berechtigt, hilft nur eines: sie zu begleichen. Können Sie nicht alles auf einmal zahlen, sprechen Sie mit dem Gläubiger oder dem Inkassounternehmen über eine Ratenzahlung. Viele Gläubiger sind dazu bereit, weil sie so eher an ihr Geld kommen. Lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich bestätigen.

Beispiel: In Ihrer Datenkopie steht eine offene Forderung eines Versandhändlers über 450 Euro, inzwischen bei einem Inkassounternehmen. Sie können den Betrag nicht auf einmal zahlen. Sie bieten dem Inkassounternehmen schriftlich an, die Summe in sechs Monatsraten zu begleichen, und bitten um Bestätigung. Nach der letzten Rate fordern Sie eine Erledigungsbestätigung an und bitten ausdrücklich darum, die Erledigung an die Schufa zu melden. Einige Wochen später prüfen Sie mit einer neuen Datenkopie, ob der Eintrag als erledigt geführt wird. Die Beträge sind frei gewählt und sollen nur den Ablauf zeigen.

Prüfen Sie bei Inkassoforderungen auch die Nebenkosten. Inkassogebühren, Zinsen und Auslagen müssen nachvollziehbar sein. Bei Zweifeln hilft eine Verbraucherzentrale.

Die Rolle der Tilgung

Sobald die Forderung vollständig bezahlt ist, muss der Gläubiger die Erledigung melden. Der Eintrag wird dann als erledigt gekennzeichnet. Das ist wichtig: Ein erledigter Eintrag wirkt sich deutlich weniger stark aus als ein offener. Bitten Sie den Gläubiger ausdrücklich, die Erledigung an die Schufa zu melden, und kontrollieren Sie das mit einer neuen Datenkopie.

Erledigte Zahlungsstörungen werden in der Regel drei Jahre nach der Erledigung gelöscht. Die Schufa hat für bestimmte Fälle kürzere Fristen eingeführt, etwa wenn eine Forderung schnell beglichen wurde und keine weiteren Einträge hinzukamen. Je schneller Sie zahlen, desto besser.

Wenn es mehrere Schulden sind

Bei mehreren offenen Forderungen verlieren viele den Überblick. Eine Schuldnerberatung, etwa bei einer Verbraucherzentrale, einem Wohlfahrtsverband oder der Kommune, hilft kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr. Sie verschafft Ihnen einen Überblick, verhandelt mit Gläubigern und prüft, ob ein Vergleich oder eine Privatinsolvenz sinnvoll ist.

Ihre Schufa-Sanierung im Überblick

SchrittWas Sie tunZiel
Daten prüfenKostenlose Datenkopie anfordernAlle Einträge kennen
Fehler anfechtenSchufa und Gläubiger mit Nachweisen anschreibenFalsche Einträge entfernen
Forderungen klärenBezahlen oder Ratenzahlung vereinbarenStatus „erledigt“ erreichen
Erledigung prüfenNeue Datenkopie anfordernKorrekte Meldung sicherstellen
Neues VerhaltenPünktlich zahlen, wenige neue VerträgeBonität wieder aufbauen
Fristen abwartenLöschdatum im Blick behaltenEintrag verschwindet

Kredit trotz negativer Schufa-Einträge?

Mit einem offenen, harten Negativeintrag lehnen die meisten Banken einen Kredit ab. Bei erledigten oder kleinen Einträgen sieht es manchmal anders aus, vor allem bei gutem Einkommen. Möglichkeiten sind:

  • ein zweiter Kreditnehmer mit guter Bonität,
  • ein Bürge oder andere Sicherheiten,
  • ein Kredit ohne Schufa-Abfrage, meist von Banken im Ausland, der aber in der Regel teurer ist und ein festes Einkommen voraussetzt,
  • ein kleinerer Betrag oder eine Ratenvereinbarung direkt mit dem Gläubiger.

Über unser Anfrageformular können Sie unverbindlich Angebote anfragen. Ob ein Kredit möglich ist, entscheidet der jeweilige Kreditgeber nach eigener Prüfung.

Vorsicht bei Angeboten, die „Kredit für jeden“ oder die Löschung von Einträgen gegen Gebühr versprechen. Seriöse Kreditvermittler verlangen keine Vorkosten, und berechtigte Einträge kann niemand vorzeitig entfernen lassen.

Häufige Fragen zu negativen Schufa-Einträgen

Wie lange bleiben negative Schufa-Einträge sichtbar?

Erledigte Zahlungsstörungen werden in der Regel drei Jahre nach der Erledigung taggenau gelöscht, in bestimmten Fällen früher. Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis verschwinden, wenn Sie die Löschung dort nachweisen. Offene Forderungen bleiben länger gespeichert.

Kann ich meine Schufa-Daten löschen lassen, wenn sie falsch sind?

Ja. Wenden Sie sich mit Nachweisen an das meldende Unternehmen und an die Schufa. Falsche oder unzulässig gemeldete Daten müssen berichtigt oder gelöscht werden.

Bekomme ich auch mit einem negativen Schufa-Eintrag einen Kredit?

Bei offenen, harten Einträgen ist das schwierig. Bei erledigten Einträgen, gutem Einkommen, einem Mitantragsteller oder einem Bürgen kann es klappen. Kredite ohne Schufa-Abfrage sind möglich, aber meist teurer.

Was ist ein echter negativer Schufa-Eintrag?

Gemeint ist ein Eintrag, der eine tatsächliche Zahlungsstörung beschreibt, etwa eine gemahnte, unbestrittene Forderung, ein gekündigter Kredit, ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis oder eine Insolvenz. Normale Verträge oder Anfragen sind keine negativen Einträge.

Wie lange dauert es, bis sich meine Bonität nach Begleichung von Schulden verbessert?

Sobald der Gläubiger die Erledigung meldet, wird der Eintrag als erledigt markiert. Das wirkt sich positiv aus, ganz verschwindet der Eintrag aber erst mit Ablauf der Löschfrist. Pünktliche Zahlungen in der Zwischenzeit helfen zusätzlich.

Kann ich eine Schufa-Bonitätsauskunft beantragen, um meine Chancen zu verbessern?

Die Auskunft selbst verbessert Ihre Bonität nicht. Sie hilft aber, Fehler zu finden und zu korrigieren. Für die Prüfung reicht die kostenlose Datenkopie, die kostenpflichtige Bonitätsauskunft ist zum Vorlegen bei Dritten gedacht.

Welche Rolle spielt die richtige Identifizierung?

Eine große. Bei gleichen Namen oder unvollständigen Adressen kann es zu Verwechslungen kommen. Geben Sie bei Verträgen immer Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Anschrift an, und melden Sie Umzüge Ihren Vertragspartnern.