Einmal im Monat stellen wir unseren „Finanzbegriff des Monats“ vor. Unser Ziel ist es, Ihnen als Leser grundlegende Begriffe und Abläufe der Finanzbranche fundiert und verständlich näherzubringen. Diesen Monat richten wir unseren Blick auf den Begriff „Einlagensicherung“.

Gerade für Sparer ist die Einlagensicherung ein äußerst wichtiges Instrument. Vereinfacht gesagt sorgt sie dafür, dass das Kapital oder die Anlage von Sparern im Krisenfall abgesichert ist. Das bedeutet, dass selbst bei einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer Bank die Sparkonten von Kunden bis zu einer gewissen Grenze nicht betroffen sind. Diese sogenannte Einlagensicherung ist in Deutschland gesetzlich verankert und seit 2014 auch europaweit einheitlich geregelt.

Was regelt die Einlagensicherung im Detail?

Seit dem 2. Juli 2014 regelt die EU-Richtlinie 2014/49/EU die Einlagensicherung in Deutschland. Als Reaktion auf die Finanz- und Bankenkrise 2008 wurden die Bestimmungen zugunsten der Sparer weiter verschärft. Für deutsche Sparer und somit auch für Kunden der Sberbank Direct mit ihren Anlageformen Tagesgeld und Festgeld gilt seitdem: Pro Bank und pro Kunde sind bis zu 100.000 Euro fest abgesichert. Unter bestimmten Voraussetzungen greift die Sicherung sogar bei Einlagen bis zu 500.000 Euro. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Einlagen „für die Lebensführung des Einlegers von besonderer Bedeutung sind“. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesfinanzministerium.

Für wen gilt die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung dient in erster Linie privaten Anlegern und Sparern. Dazu zählen neben Privatpersonen auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), eingetragene Vereine, Stiftungen und kleinere Unternehmen. Als „normaler“ Sparer profitieren Sie also von der Einlagensicherung.

Wie funktioniert die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung ist zwar durch EU-Recht einheitlich geregelt, wird bislang aber auf nationaler Ebene betrieben. Das bedeutet, dass jeder EU-Staat ein eigenes Einlagensicherungssystem betreiben muss. Jede private und öffentliche Bank ist dazu verpflichtet, jährliche Beiträge in eine zentrale Einrichtung (Deutschland: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, EdB) einzuzahlen, die im Krisenfall greift. Sie soll in etwa 0,8% der national gesicherten Einlagen betragen.

Aktuell wird wieder heftig darüber diskutiert, ob diese nationalen Sicherungssysteme auf EU-Ebene betrieben werden sollen. Bislang sperrte sich besonders Deutschland dagegen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) unterbreitete nun überraschend den Vorschlag, die Einlagensicherung durch ein dreistufiges System doch auf EU-Ebene zu regeln. Es sei der entscheidende Schritt, damit eine Bankenunion entstehen könne. Schulz sagte weiter: „Eine europäische Einlagen-Rückversicherung würde die Widerstandsfähigkeit nationaler Einlagensicherungen bedeutend stärken.“

Was ist außerdem für Sie wichtig?

In Deutschland gilt seit 2016 eine Frist von sieben Werktagen, innerhalb derer im Krisenfall die Einlagensicherung an Sparer ausgezahlt werden muss. Zuvor betrug diese Frist noch 20 Tage.

Außerdem werden Sie als Sparer einmal jährlich ausführlich von der Sberbank Direct über die aktuellen Bestimmungen zum Einlagenschutz informiert.

Bei einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern beträgt die Einlagensicherung 200.000 Euro. Ist die Anlage nicht zu gleichen Teilen aufgeteilt, können Sie als Kontoinhaber eine schriftliche Regelung zur Aufteilung der Einlagen im Sicherungsfall an die Bank übermitteln.