Einmal im Monat stellen wir unseren „Finanzbegriff des Monats“ vor. Unser Ziel ist es, Ihnen als Leser grundlegende Begriffe und Abläufe der Finanzbranche fundiert und verständlich näherzubringen. Diesen Monat richten wir unseren Blick auf den Begriff „Anlegerschutz“.

Vom sogenannten Anlegerschutz haben Sie wahrscheinlich im Zusammenhang mit eigenen Investitionen oder Anlagen bereits gehört. Doch was verbirgt sich genau hinter dem Begriff? Im Grunde handelt es sich dabei um ein gesetzlich verankertes Instrument, um Privatanleger bei Investitionen vor vermeintlichen Fallen zu schützen. Das Finanzministerium spricht davon, die Anleger vor „dubiosen Finanzgeschäften“ zu bewahren. Damit sind beispielsweise klassischer Betrug oder irreführende Angebote mit unzureichenden oder gar falschen Informationen gemeint.

Stattdessen will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass alle Angebote möglichst transparent sind. Das bedeutet, dass alle Kosten und Risiken auch für Laien zu erkennen sein müssen. Für alle Anlageprodukte gilt deshalb mittlerweile die Pflicht, Prospekte oder Informationsblätter zu erstellen und Offenlegungspflichten zu beachten.

Welche Gefahren drohen ohne Anlegerschutz?

Ihnen als Privatanleger drohen insbesondere Gefahren auf dem grauen Kapitalmarkt. Im Gegensatz zum weißen Kapitalmarkt steht dieser nicht unter staatlicher Finanzaufsicht und wird demzufolge nicht beaufsichtigt oder reguliert. Weil der graue Kapitalmarkt Anleger oft mit hohen Renditen lockt, ist der Anlegerschutz hier besonders wichtig. Wenn die Anbieter nicht die nötige Transparenz gewährleisten und finanzielle Risiken nicht offenlegen, können Sie als Anleger schnell Ihr Geld verlieren.

Die drei größten Gefahren sind:

Heimliche Risiken: Wenn kein Zwang besteht, verschweigen windige Anbieter gerne einmal die Risiken von Anlagen. Die Kunden werden stattdessen mit hohen Renditen angelockt. Im worst case-Szenario kann man so seine ganze Anlage verlieren.

Fehlendes Fachwissen: Manche Anbieter machen sich auch das fehlende Fachwissen von Kunden zunutze. Ohne staatliche Kontrolle können Anbieter bewusst Informationen verschweigen oder falsche Renditeaussichten versprechen.

Versteckte Zusatzkosten: Auf dem grauen Markt waren Zusatzkosten lange Zeit nicht ersichtlich. Während sich mancher Anleger zunächst über eine hohe Rendite freute, kam im zweiten Schritt eine saftige Zusatzrechnung für Beratungstätigkeiten oder die Verwaltung.

Welche Gesetze gibt es zum Anlegerschutz?

Zum Anlegerschutz gibt es sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene Regelungen und Gesetze. In Deutschland gilt das 2015 verabschiedete Kleinanlegerschutzgesetz als letzter großer Meilenstein. Seitdem gibt es unter anderem ein zentrales Sammelregister für Kundenbeschwerden über Anlageberater, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verwaltet wird. Daneben sind Anbieter verpflichtet, ihre Kunden über Informationsblätter transparent und ausreichend zu informieren.

Seit Anfang 2018 gilt auf EU Ebene außerdem MiFID II, eine Wertpapierrichtlinie. Für den Anlegerschutz bedeutet dies eine Verschärfung der Regelungen, um eine möglichst große Transparenz und Sicherheit für die Kunden zu schaffen. Seitdem regen sich allerdings auch negative Stimmen, sowohl von der Anbieter, als auch von der Kundenseite. Für Banken bringen diese neuen Richtlinien beispielsweise einen hohen bürokratischen Aufwand – wie das Mitschneiden eines jeden telefonischen Beratungsgesprächs – mit.

Außerdem sorgt die Richtlinie dafür, dass zahlreiche profitable Anlagen von der Bank blockiert werden, weil sie die komplexen Auflagen nicht erfüllen. Findige Anbieter mit risikobehafteten Anlagen sorgen stattdessen häufig dafür, dass alle Vorgaben erfüllt sind. Manche Kunden fühlen sich deshalb zum Teil bevormundet. Nichtsdestotrotz werden sie von unseriösen Anbietern geschützt. Ein Vorteil, der letzten Endes überwiegt.