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Das Wichtigste in Kürze
- Ein Girokonto trotz Schufa-Eintrag bekommen Sie in Deutschland immer: Jeder Verbraucher hat Anspruch auf ein Basiskonto.
- Eine negative Schufa ist allein kein Grund, das Basiskonto abzulehnen.
- Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt; einen Dispo muss die Bank nicht einräumen.
- Bei einer Kontopfändung schützt ein Pfändungsschutzkonto einen monatlichen Grundfreibetrag.
- Lehnt eine Bank ab, können Sie sich an die BaFin oder eine Schlichtungsstelle wenden.
Ein Girokonto trotz Schufa-Einträgen ist in Deutschland nicht nur möglich, sondern ein Recht: Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Basiskonto, und eine negative Schufa ist allein kein Ablehnungsgrund. Das Basiskonto bietet alle wichtigen Funktionen wie Überweisungen, Lastschriften und eine Bankkarte, wird aber in der Regel ohne Dispo geführt. Ein klassisches Konto mit Überziehungsrahmen ist mit negativer Schufa dagegen deutlich schwerer zu bekommen.
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Girokonto trotz Schufa: Ihr Recht auf ein Basiskonto
Seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes müssen Banken, die Girokonten für Verbraucher anbieten, auf Antrag auch ein Basiskonto eröffnen. Der Anspruch gilt für alle Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, auch für Menschen ohne festen Wohnsitz und für Asylsuchende.
Die wichtigsten Punkte:
- Frist: Die Bank muss das Konto unverzüglich eröffnen, spätestens zehn Geschäftstage nach Eingang des vollständigen Antrags.
- Ablehnung nur aus bestimmten Gründen: etwa wenn Sie bereits ein nutzbares Zahlungskonto in Deutschland haben oder wenn die Bank Ihnen ein früheres Konto wegen bestimmter Straftaten gegen sie gekündigt hat.
- Keine Ablehnung wegen Schufa: Ein negativer Schufa-Eintrag ist kein zulässiger Grund.
- Angemessene Entgelte: Die Kontoführungsgebühren müssen angemessen sein und sich am üblichen Verhalten von Kunden orientieren.
Die Bank darf bei der Eröffnung trotzdem eine Schufa-Auskunft einholen. Die Entscheidung über das Basiskonto darf sie davon aber nicht abhängig machen.
Die Kernfunktionen eines Basiskontos
Ein Basiskonto ist ein vollwertiges Zahlungskonto. Es umfasst mindestens:
- Ein- und Auszahlungen von Bargeld
- Überweisungen, auch Daueraufträge
- Lastschriften, etwa für Miete, Strom oder Handy
- Zahlungen mit einer Bankkarte im Geschäft und online
- Onlinebanking, wenn die Bank es für ihre anderen Konten anbietet
Die Bank kann das Basiskonto auf Guthabenbasis führen. Sie dürfen dann nur ausgeben, was auf dem Konto ist. Einen Dispo muss die Bank nicht einräumen. Ob mit der Karte auch online bezahlt werden kann, hängt von der Karte ab. Debitkarten werden heute bei vielen Onlinehändlern akzeptiert.
Girokonto trotz Schufa im Vergleich: Basiskonto, Guthabenkonto, P-Konto
| Kontoart | Wofür | Dispo | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Basiskonto | Recht auf ein Konto für alle Verbraucher | Nein, in der Regel nicht | Gesetzlicher Anspruch, Ablehnung nur aus engen Gründen |
| Guthabenkonto | Konto ohne Überziehungsmöglichkeit | Nein | Viele Banken bieten es freiwillig an, auch bei negativer Schufa |
| Pfändungsschutzkonto | Schutz bei Kontopfändung | In der Regel nein | Grundfreibetrag bleibt jeden Monat geschützt |
| Klassisches Girokonto | Alltag mit Überziehungsrahmen | Möglich | Bonitätsprüfung, bei negativer Schufa oft abgelehnt |
Das Pfändungsschutzkonto
Wird Ihr Konto gepfändet, können Sie es in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Die Bank muss das innerhalb weniger Geschäftstage erledigen. Danach ist ein monatlicher Grundfreibetrag vor der Pfändung geschützt, sodass Sie Miete, Lebensmittel und laufende Rechnungen bezahlen können. Der Freibetrag kann sich durch Unterhaltspflichten oder bestimmte Sozialleistungen erhöhen, wenn Sie das mit einer Bescheinigung nachweisen. Jede Person darf nur ein P-Konto haben. Auch ein Basiskonto kann als P-Konto geführt werden.
So eröffnen Sie ein Girokonto trotz Schufa
- Bank auswählen: Vergleichen Sie Gebühren für Kontoführung, Karte und Bargeldabhebungen. Ein Basiskonto muss jede Bank anbieten, die Verbraucherkonten führt.
- Basiskonto ausdrücklich beantragen: Viele Banken haben dafür ein eigenes Formular. Sagen Sie klar, dass Sie ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz möchten.
- Identität nachweisen: Mit Personalausweis oder Reisepass, je nach Bank in der Filiale, per Video-Ident oder Post-Ident. Asylsuchende und Geduldete können andere Dokumente nutzen.
- Eröffnung abwarten: Spätestens nach zehn Geschäftstagen muss das Konto eröffnet sein oder Sie erhalten eine begründete Ablehnung.
- Bei Pfändung umwandeln: Lassen Sie das Konto bei Bedarf als P-Konto führen.
Beispiel: Sie haben einen offenen Inkassofall in der Schufa und Ihre bisherige Bank hat das Konto gekündigt. Sie beantragen bei einer Filialbank in Ihrer Nähe ein Basiskonto und weisen sich mit Ihrem Ausweis aus. Die Bank fragt die Schufa an, darf das Konto deswegen aber nicht verweigern. Nach einigen Tagen erhalten Sie Kontonummer und Karte und können Gehalt und Miete wieder über das Konto abwickeln.
Was tun, wenn die Bank das Girokonto ablehnt?
Lehnt eine Bank Ihren Antrag auf ein Basiskonto ab, muss sie Ihnen den Grund schriftlich mitteilen. Bewahren Sie Antrag und Ablehnungsschreiben auf, und notieren Sie, wann Sie den vollständigen Antrag abgegeben haben. Ab diesem Tag läuft die Frist von zehn Geschäftstagen. Ist die Ablehnung aus Ihrer Sicht unberechtigt, haben Sie zwei Wege:
- Verwaltungsverfahren bei der BaFin: Die Finanzaufsicht kann die Bank verpflichten, das Basiskonto zu eröffnen. Das Verfahren ist für Sie in der Regel kostenfrei.
- Schlichtungsstelle: Die Schlichtungsstellen der Bankenverbände oder die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank vermitteln bei Streit.
Auch Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen helfen bei Problemen mit der Kontoeröffnung. Vorsicht vor Anbietern, die gegen eine Gebühr ein „Konto ohne Schufa“ vermitteln wollen: Einen Anspruch auf ein Basiskonto haben Sie ohnehin, und dafür brauchen Sie keinen bezahlten Vermittler.
Wenn die bisherige Bank kündigt
Ein klassisches Girokonto kann die Bank bei Verbrauchern mit einer Frist von mindestens zwei Monaten ordentlich kündigen, sofern der Vertrag das vorsieht. Bei Kontopfändungen oder wiederholten Rücklastschriften kommt das vor. Ein Basiskonto darf die Bank dagegen nur aus bestimmten, gesetzlich geregelten Gründen kündigen. Nutzen Sie die Kündigungsfrist, um rechtzeitig ein neues Konto zu eröffnen, und informieren Sie Arbeitgeber, Vermieter und Vertragspartner über die neue Bankverbindung. So vermeiden Sie, dass Gehalt zurückgeht oder Lastschriften platzen.
Selbstständige und Gemeinschaftskonten
Der Anspruch auf ein Basiskonto gilt für Verbraucher, also für private Konten. Ein Geschäftskonto für Ihre Selbstständigkeit ist davon nicht erfasst. Mit negativer Schufa kann es dort schwieriger werden; manche Banken bieten Geschäftskonten auf Guthabenbasis an. Bei Gemeinschaftskonten, etwa mit dem Partner, prüfen Banken oft beide Kontoinhaber. Ein negativer Eintrag bei einer Person kann dann zur Ablehnung führen, obwohl die andere Person eine gute Schufa hat.
Die Rolle der Schufa bei der Kontoeröffnung
Bei einem klassischen Girokonto fragen Banken meist bei der Schufa an. Der Grund: Mit einem Dispo und einer Karte geht die Bank ein Kreditrisiko ein. Ein negativer Eintrag führt deshalb häufig zur Ablehnung des klassischen Kontos oder zu einem Konto ohne Dispo.
Was in Ihrer Schufa-Auskunft steht, sollten Sie vor der Kontoeröffnung kennen. Die Datenkopie ist kostenlos. Ein Girokonto selbst ist übrigens kein negatives Merkmal: Ein ordentlich geführtes Konto wird gemeldet und kann sich mit der Zeit eher positiv auswirken.
Unterschiede zu einem klassischen Girokonto
Der wichtigste Unterschied ist der fehlende Überziehungsrahmen. Für viele Menschen mit Schulden ist das eher ein Vorteil: Ein Konto, das nicht ins Minus rutschen kann, verhindert neue Schulden und teure Dispozinsen. Lastschriften, die nicht gedeckt sind, werden allerdings zurückgegeben. Dann verlangen Gläubiger oft Gebühren. Achten Sie deshalb darauf, dass zum Abbuchungstermin genug Geld auf dem Konto ist. Benachrichtigungen der Banking-App bei jedem Umsatz helfen, den Kontostand im Blick zu behalten.
Prüfen Sie außerdem die Kosten:
- monatliche Kontoführung
- Gebühren für die Karte
- Bargeldabhebungen an fremden Automaten
- beleghafte Überweisungen am Schalter
Die genauen Preise stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.
Vom Basiskonto zurück zum klassischen Konto
Ein Basiskonto muss keine Dauerlösung sein. Wenn sich Ihre Lage verbessert, gehen Sie so vor:
- Bezahlen Sie offene Forderungen oder vereinbaren Sie Ratenzahlungen und halten Sie sie ein.
- Lassen Sie Erledigungen in der Schufa vermerken und Fehler berichtigen.
- Führen Sie Ihr Konto einige Monate ohne Rücklastschriften.
- Erledigte Einträge werden nach Ablauf der Fristen gelöscht, in vielen Fällen nach drei Jahren.
Danach können Sie bei Ihrer Bank nach einem Konto mit Dispo fragen. Brauchen Sie später einen Kredit, können Sie über unser Antragsformular unverbindlich Angebote anfragen; die Kreditgeber prüfen Ihre Bonität dann selbst.
Häufige Fragen zum Girokonto trotz Schufa
Kann ich mit einem negativen Schufa-Eintrag ein Girokonto eröffnen?
Ja. Sie haben Anspruch auf ein Basiskonto, und eine negative Schufa ist kein zulässiger Ablehnungsgrund. Ein klassisches Konto mit Dispo bekommen Sie mit negativer Schufa dagegen oft nicht.
Welche Alternativen gibt es, wenn meine Bank den Antrag ablehnt?
Beantragen Sie ausdrücklich ein Basiskonto. Lehnt die Bank auch das ohne zulässigen Grund ab, können Sie ein Verfahren bei der BaFin einleiten oder eine Schlichtungsstelle anrufen. Verbraucherzentralen helfen dabei.
Ist ein Girokonto trotz Schufa uneingeschränkt nutzbar?
Für den Alltag ja: Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Bargeld und Kartenzahlung sind möglich. Der wichtigste Unterschied ist, dass Sie das Konto in der Regel nicht überziehen können.
Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung?
Meist einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Menschen ohne diese Dokumente, etwa Asylsuchende, können andere Ausweispapiere nutzen. Weitere Unterlagen fordert die Bank nur in Einzelfällen an.
Wie lange dauert die Eröffnung des Girokontos?
Beim Basiskonto muss die Bank spätestens zehn Geschäftstage nach Eingang des vollständigen Antrags eröffnen. Oft geht es schneller. Karte und Zugangsdaten kommen meist per Post.
Kann ich mit diesem Konto auch online einkaufen?
In der Regel ja, wenn zur Karte eine Debitkarte mit Online-Zahlfunktion gehört. Auch Überweisung und Lastschrift funktionieren bei vielen Shops. Ob ein Händler Kauf auf Rechnung anbietet, sehen Sie im Bestellvorgang.
Was passiert, wenn sich meine Schufa-Situation verbessert?
Dann können Sie bei Ihrer Bank ein klassisches Konto mit Dispo beantragen oder Ihr Basiskonto umstellen lassen. Voraussetzung sind meist erledigte oder gelöschte Einträge und ein regelmäßiger Geldeingang.






