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Das Wichtigste in Kürze
- Zahnersatz finanzieren Sie meist über eine Ratenzahlung der Praxis oder einen Ratenkredit, nachdem der Kassenzuschuss feststeht.
- Die gesetzliche Kasse zahlt einen Festzuschuss zur Regelversorgung, der mit lückenlosem Bonusheft steigt.
- Wer wenig verdient, kann über die Härtefallregelung einen deutlich höheren Zuschuss bekommen.
- Implantate und hochwertige Materialien erhöhen den Eigenanteil, ein zweiter Heil- und Kostenplan kann sich lohnen.
Zahnersatz finanzieren Sie am besten in drei Schritten: Zuerst lassen Sie den Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse genehmigen, dann prüfen Sie, ob Bonusheft oder Härtefallregelung Ihren Eigenanteil senken, und erst den verbleibenden Betrag verteilen Sie über eine Ratenzahlung oder einen Kredit. So leihen Sie nur so viel Geld wie nötig. Hier lesen Sie, wie sich die Kosten zusammensetzen, was die Kasse übernimmt und welche Finanzierung zu welchem Bedarf passt.
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Zahnersatz finanzieren: Was die Kasse zahlt und was Sie zahlen
Für Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Festzuschuss. Er richtet sich nicht nach Ihrer tatsächlichen Versorgung, sondern nach der sogenannten Regelversorgung, also der medizinisch ausreichenden Standardlösung für Ihren Befund. Den Rest tragen Sie selbst.
| Situation | Zuschuss der Kasse |
|---|---|
| Ohne Bonusheft | Grundsätzlich 60 % der Kosten der Regelversorgung |
| Bonusheft über fünf Jahre lückenlos | 70 % |
| Bonusheft über zehn Jahre lückenlos | 75 % |
| Härtefall bei geringem Einkommen | Bis zu den vollen Kosten der Regelversorgung |
Wählen Sie eine aufwendigere Versorgung als die Regelversorgung, etwa vollkeramische Kronen oder ein Implantat statt einer Brücke, bleibt der Zuschuss gleich. Die Mehrkosten zahlen Sie vollständig selbst. Deshalb kann der Eigenanteil je nach Wahl sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Rolle des Heil- und Kostenplans
Vor jedem Zahnersatz erstellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Er enthält Befund, geplante Versorgung, Material, voraussichtliche Kosten und den Kassenanteil. Sie reichen ihn bei Ihrer Kasse ein, die ihn genehmigt und den Zuschuss festsetzt. Die Genehmigung ist befristet, in der Regel auf mehrere Monate. Beginnen Sie die Behandlung erst nach der Genehmigung, sonst riskieren Sie den Zuschuss.
Arten von Zahnersatz und ihre Kostenfaktoren
Welche Versorgung Sie wählen, bestimmt den Eigenanteil am stärksten.
- Kronen: stabilisieren stark geschädigte Zähne. Das Material, etwa Metall, Metallkeramik oder Vollkeramik, beeinflusst den Preis.
- Brücken: ersetzen einzelne fehlende Zähne und werden an den Nachbarzähnen befestigt. Je mehr Glieder, desto teurer.
- Prothesen: Teil- oder Vollprothesen ersetzen mehrere oder alle Zähne, herausnehmbar oder kombiniert mit Kronen.
- Implantate: künstliche Zahnwurzeln, auf denen Kronen, Brücken oder Prothesen sitzen. Sie sind meist die teuerste Lösung, weil die Kasse nur den Zuschuss zur Regelversorgung zahlt.
Hinzu kommen Labor- und Materialkosten sowie mögliche Vorbehandlungen, etwa Wurzelkanal- oder Parodontitisbehandlungen.
Eigenanteil senken, bevor Sie finanzieren
Bevor Sie einen Kredit aufnehmen, lohnt sich ein Blick auf diese Möglichkeiten:
- Bonusheft vorlegen: Regelmäßige Kontrolluntersuchungen erhöhen den Festzuschuss.
- Härtefall prüfen lassen: Bei geringem Einkommen, etwa bei Bezug bestimmter Sozialleistungen, kann die Kasse die Regelversorgung ganz übernehmen. Fragen Sie nach den aktuellen Einkommensgrenzen.
- Zweite Meinung einholen: Ein zweiter Heil- und Kostenplan zeigt, ob eine andere Versorgung oder ein anderes Labor günstiger ist.
- Regelversorgung wählen: Sie ist funktional ausreichend und hält den Eigenanteil klein.
- Zahnzusatzversicherung: Sie hilft nur für künftige Behandlungen. Laufende oder bereits angeratene Behandlungen sind meist ausgeschlossen, oft gibt es Wartezeiten.
- Steuer: Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.
Finanzierungsoptionen für Zahnersatz im Überblick
Ist der Eigenanteil klar, wählen Sie die passende Finanzierung.
| Option | So funktioniert es | Geeignet für |
|---|---|---|
| Ratenzahlung über die Praxis | Abrechnungsstelle übernimmt die Rechnung, Sie zahlen in Raten | Kleine bis mittlere Beträge, bequeme Abwicklung |
| Ratenkredit | Auszahlung auf Ihr Konto, feste Raten über die gewählte Laufzeit | Höhere Eigenanteile, etwa bei Implantaten |
| Sofortkredit | Ratenkredit mit schneller Online-Abwicklung | Wenn die Rechnung zeitnah bezahlt werden soll |
| Ersparnisse | Direkte Zahlung | Wer eine ausreichende Rücklage hat |
Ein klassischer Ratenkredit ist frei verwendbar. Sie bezahlen damit die Zahnarztrechnung und tilgen in festen Raten. Ein sogenannter Sofortkredit ist ebenfalls ein Ratenkredit, bei dem Antrag und Legitimation online laufen. Wie schnell das Geld tatsächlich ankommt, hängt vom Kreditgeber und Ihren Unterlagen ab.
Beispiel: Für zwei Implantate bleibt nach dem Kassenzuschuss ein Eigenanteil von 8.000 €. Sie zahlen ihn über 48 Monate zurück. Bei einem angenommenen effektiven Jahreszins von 7 % läge die Rate bei rund 191 € im Monat, die Zinsen insgesamt bei etwa 1.160 €. Die Werte sind frei gewählt und kein Angebot.
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
- Effektiver Jahreszins: zeigt die Kosten inklusive aller Pflichtgebühren.
- Laufzeit: So kurz wie möglich, so lang wie nötig für eine tragbare Rate.
- Sondertilgungen: sinnvoll, falls später Geld von einer Versicherung oder Steuererstattung kommt.
- Zusatzversicherungen: Restschuldversicherungen verteuern den Kredit oft deutlich.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Heil- und Kostenplan erstellen lassen: und sich alle Positionen erklären lassen.
- Plan bei der Kasse einreichen: Bonusheft beilegen, Härtefall prüfen lassen.
- Eigenanteil berechnen: Was bleibt nach dem genehmigten Zuschuss?
- Alternativen prüfen: Zweitmeinung, andere Versorgung, anderes Labor.
- Finanzierung vergleichen: Praxis-Ratenzahlung und Ratenkredit nach Gesamtkosten.
- Antrag stellen: mit Ausweis, Einkommensnachweis, Kontoauszügen und gegebenenfalls dem Heil- und Kostenplan.
- Behandlung beginnen: wenn Genehmigung und Finanzierung stehen.
Weitere Ratgeber dazu, wie Sie Gesundheitskosten und andere Ausgaben finanzieren, finden Sie in unserer Übersicht. Über unser Anfrageformular können Sie unverbindlich Angebote anfragen.
Häufige Fragen zu Zahnersatz finanzieren
Wie schnell erhalte ich eine Entscheidung über meinen Antrag?
Das hängt vom Anbieter und von Ihren Unterlagen ab. Bei digitalen Ratenkrediten kann eine Entscheidung innerhalb weniger Tage vorliegen. Die Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch die Kasse sollten Sie zusätzlich einplanen.
Kann ich Zahnersatz auch mit geringem Einkommen finanzieren?
Kreditgeber verlangen ein regelmäßiges Einkommen, das die Rate trägt. Bei geringem Einkommen sollten Sie zuerst die Härtefallregelung Ihrer Kasse prüfen, denn sie kann den Eigenanteil für die Regelversorgung stark senken. Auch eine Ratenzahlung über die Praxis kann mit kleineren Raten möglich sein.
Muss ich für die Finanzierung Sicherheiten hinterlegen?
Bei üblichen Ratenkrediten für Zahnersatz in der Regel nicht. Entscheidend sind Einkommen und Bonität. Bei schwacher Bonität kann ein zweiter Kreditnehmer die Chancen verbessern.
Kann ich den Kredit vorzeitig zurückzahlen?
Ja, einen Verbraucherkredit dürfen Sie jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Der Kreditgeber kann dafür eine gesetzlich begrenzte Entschädigung verlangen. Sie sparen trotzdem meist Zinsen.
Was passiert, wenn ich meine Raten nicht mehr bezahlen kann?
Melden Sie sich sofort beim Kreditgeber oder der Abrechnungsstelle, bevor Raten ausfallen. Oft sind Stundungen oder niedrigere Raten möglich. Eine anerkannte Schuldnerberatung hilft kostenlos, wenn mehrere Zahlungen drücken.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
Üblich sind Ausweis, Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheid und Kontoauszüge. Für die Praxis-Ratenzahlung genügt oft der Heil- und Kostenplan mit Ihren Angaben. Selbstständige reichen meist Steuerbescheide ein.
Kann ich die Finanzierung auch für ästhetische Zahnbehandlungen nutzen?
Mit einem frei verwendbaren Ratenkredit ja, etwa für Veneers oder Bleaching. Die Kasse beteiligt sich an rein ästhetischen Behandlungen in der Regel nicht. Überlegen Sie hier besonders genau, ob sich ein Kredit lohnt.






