Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Sberbank Direct als Zweigniederlassung der österreichischen Sberbank Europe AG laufend von den deutschen und österreichischen Aufsichtsbehörden überprüft und begutachtet wird. Weitere Details zur österreichischen Einlagensicherung finden Sie bei der staatlichen Finanzmarktaufsicht Österreich oder auf der Informationsseite der Einlagensicherung der AUSTRIA GmbH unter www.einlagensicherung.at.
Ein Gemeinschaftskonto lautet nicht auf den Namen eines, sondern auf mehrere Kunden.
Der Grundsatz, dass pro Kreditinstitut und pro Person bis zu EUR 100.000,-- gesichert sind, unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher, gilt auch hier. Sofern daher alle Kontoinhaber legitimiert sind, gilt für jeden Kontoinhaber der Auszahlungshöchstbetrag von EUR 100.000,-- (Mehrfachauszahlung). Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto ist zu gleichen Teilen auf die Kontoinhaber zu verteilen.
Wenn also z.B. auf einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern ein Guthaben von EUR 200.000,-- besteht, können die beiden Kontoinhaber im Einlagensicherungsfall je einen Betrag von EUR 100.000,-- beanspruchen.
Die Kontoinhaber können allerdings vor Eintritt des Sicherungsfalls dem Kreditinstitut eine schriftliche Regelung über die Aufteilung der Einlagen auf dem Gemeinschaftskonto im Sicherungsfall übermitteln, und damit vom Grundsatz der Aufteilung zu gleichen Teilen abgehen.
Dieser Aufteilungsschlüssel ist dann ausschließlich im Sicherungsfall heranzuziehen und hat keine Auswirkungen auf die außerhalb des Sicherungsfalles mit der Bank vereinbarten Dispositionsberechtigungen.
Hier finden Sie die verbindlichen und detaillierte Informationen zur Einlagensicherung: www.einlagensicherung.at.